Prozess gegen Bushido startet am 15. Januar 2009 – Musik-Klau in 16 Songs

Die Frage, ob der deutsche Rapper Bushido ein Liederdieb ist, klärt das Landgericht Hamburg. Der Prozessfindet seinen Auftakt am 15. Januar 2009 vor dem Landgericht Hamburg, dies teilte der Berliner Anwalt Alexander Duve gegenüber ddp mit. Er vertritt die klagende Band Dark Sanctuary.
Die französischen Gothic-Musiker werfen Bushido Urheberrechtsverletzungen in 16 Songs vor. Allein auf dem Erfolgs-Album „Von der Skyline zum Bordstein zurück“ wollen sie 8 Titel haben, in denen sie ihre eigenen Lieder wiedererkennen. Damit geht es um „eine ungewöhnlich hohe Zahl von Plagiatsfällen“, so Duve. Bushido ist Deutschlands erfolgreichster Rapper, führt mit dem Song „Für immer jung feat. Karel Gott“ die rap2soul-Black Music Charts an, hat vor kurzem den Bushido Store am Berliner Alexa eröffnet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im November 2008 entschieden, dass bereits derjenige in die Urheberrechte eingreift, „der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt“. Allerdings könne die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung erlaubt sein, wenn ein eigenständiges Werk mit großem Abstand zur ursprünglichen Tonfolge entstehe. Hintergrund war die Klage der Band Kraftwerk gegen Moses Pelham und Martin Haas vom Frankfurter Rap-Label 3p. Der Song „Nur Mir“ von Sabrina Setlur enthielt wohl zwei Sekunden „Metall auf Metall“ von Kraftwerk.

Der Rechtsstreit ist noch nicht entschieden. Der BGH verwies die Sache an das Oberlandesgericht Hamburg zurück. Dieses soll prüfen, ob der Rapper und Produzent Moses Pelham, sich möglicherweise auf das Recht zur freien Benutzung berufen kann.

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