Eine Abmahnwelle im Herbst 2009 erschütterte die deutsche Bloglandschaften. Zahlreiche Black Music Webseiten erhielten von der Anwaltskanzlei Rasch im Auftrag mehrer Labels Abmahnungen. Sie hatten in Beiträgen auf ein Mixtape verlinkt, das als offizielle Veröffentlichung zum Splash-Festival galt. Auf Grund der hohen Geldforderungen stellte eine Reihe von Seiten ihr Angebot ein. Nun melden sich die ersten zurück.
In einer Pressemail heißt es: www.GermanRhymes.de is back on the grind. Von einer Abmahnung zur Zwangspause genötigt, haben wir die Zeit genutzt und kräftig am Relaunch gearbeitet. Aus einem Web-Mag mit Blog wurde ein Blog mit Magazin-Charakter.
Es wird auch in Zukunft noch jede Menge Interviews und Reviews von und mit nationalen und internationalen HipHop-Künstlern geben, aber eben eingebettet in einen auflockernden Blog. Alles anders und doch wieder nicht.
GermanRhymes hat einen Vergleich angestrebt, auf den bisher allerdings noch die Antwort ausblieb. Protest zum Vorgehen gegen die Rap-Internetangebote gab es damals auch von Rapper Curse. Einer seiner Titel gehörte zu den Werken, die die Welle auslösten. Curse selber war in der Angelegenheit auf Grund seiner Verträge handlungsunfähig.






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Hey ;-)
Schön dass ihr darüber berichtet. Ich erinner mich dass ihr damals auch JD’s Rap Blog mit einbezogen habt. Ich melde mich auch zurück.
JD’s Rap Blog ist nun auch schon eine Weile wieder online ;-)