In einem spektakulären juristischen Schritt hat der Nachlass des verstorbenen Bürgerrechtlers Dr. Khalid Abdul Muhammad drei Bundesklagen in Kalifornien eingereicht. Ziel sind die ungeklärte Nutzung seiner Stimme in Songs von Hip-Hop- und R&B-Größen wie Tupac Shakur, Public Enemy und D’Angelo.

Im Zentrum der Klagen stehen drei Tracks: „White Man’z World“ von 2Pac (1996), „Night of the Living Baseheads“ von Public Enemy (1988) und „1000 Deaths“ von D’Angelo (2014). Laut dem Nachlass wurden Auszüge aus Muhammads Reden verwendet, ohne dass eine Lizenz oder Genehmigung vorlag.
„Diese Klagen richten sich nicht gegen die Künstler persönlich, sondern gegen die Musikindustrie, die von der Stimme und dem Vermächtnis meines Bruders profitiert hat, ohne ihn zu würdigen oder zu entschädigen“, erklärte Gloria Valson, Muhammads 79-jährige Schwester. Besonders kritisiert sie das Label von Tupac, das von Tom Whalley geführt wird, sowie D’Angelo, dessen Album „Black Messiah“ laut Valson besser hätte wissen müssen.
Der Nachlass fordert fünf Millionen US-Dollar pro Urheberrechtsverletzung sowie eine dauerhafte Unterlassung weiterer unautorisierter Nutzungen. Auch Ice Cube und Common wurden aufgefordert, Lizenznachweise für frühere Verwendungen von Muhammads Stimme vorzulegen.
Die Familie plant, mögliche Entschädigungen in den Aufbau eines Museums und Bildungszentren für Schwarze Geschichte und Studien zu investieren. Damit soll das Vermächtnis von Dr. Khalid Muhammad nicht nur bewahrt, sondern auch respektvoll anerkannt werden.
Die Klagen werfen ein Schlaglicht auf die oft übersehene Praxis der Sample-Nutzung in der Musikindustrie – und könnten weitreichende Folgen für zukünftige Produktionen haben. | mit Ki
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