Ein US-Bundesgericht hat die Verleumdungsklage von Drake gegen Universal Music Group (UMG) abgewiesen. Der kanadische Rapstar hatte dem Label vorgeworfen, Kendrick Lamars Diss-Track „Not Like Us“ bewusst verbreitet und damit seine Reputation beschädigt zu haben. Die Richterin Jeannette Vargas entschied jedoch, dass die Lyrics als „nicht justiziable Meinung“ gelten und im Kontext eines Rap-Battles nicht als Tatsachenbehauptung verstanden werden können.

Drake hatte UMG beschuldigt, durch geheime Zahlungen und reduzierte Lizenzgebühren die Verbreitung des Songs gefördert zu haben – mit dem Ziel, seinen Marktwert zu senken. Besonders brisant: Der Track enthielt direkte Anschuldigungen, darunter die Zeile „I hear you like ’em young“, die Drake als pädophil darstellen sollte. Auch das Cover mit einem Luftbild von Drakes Anwesen, überlagert mit Sex-Offender-Markierungen, wurde als manipulativ kritisiert.
Die Richterin betonte, dass Rap-Battles traditionell von Übertreibung und rhetorischer Zuspitzung geprägt seien. „Ein durchschnittlicher Hörer erwartet keine faktengeprüften Inhalte“, heißt es in der Urteilsbegründung. UMG begrüßte die Entscheidung und sprach von einem Sieg für künstlerische Freiheit. Drake kündigte an, Berufung einzulegen.
Der Fall zeigt erneut, wie schmal der Grat zwischen künstlerischer Provokation und juristischer Relevanz ist – besonders in einem Genre, das von Konflikt und Konfrontation lebt. „Not Like Us“ wurde zum kulturellen Moment: Grammy-Gewinner, Super-Bowl-Hymne und laut Gericht kein Fall für die Justiz. | mit KI
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