Der juristische Schlagabtausch zwischen Drake und Universal Music Group (UMG) hat ein spektakuläres Nachspiel in den Charts: Kendrick Lamars Diss-Track „Not Like Us“ erlebt ein Comeback, nachdem ein US-Gericht Drakes Verleumdungsklage abgewiesen hat. Der Song, der Drake unter anderem als Pädophilen darstellt, wurde laut Richterin Jeannette A. Vargas als „nicht klagbare Meinung“ eingestuft und fällt unter die Meinungs- und Kunstfreiheit.

Drake hatte UMG verklagt – nicht Lamar selbst –, da das Label den Track veröffentlichte und bewarb. Er warf UMG vor, aus kommerzieller Gier sein Wohlergehen missachtet zu haben. Die Richterin sah das anders: In ihrer Urteilsbegründung betonte sie, dass Rap-Battles wie dieser keine faktengeprüften Aussagen liefern, sondern subjektive Meinungen in einem künstlerischen Kontext.
Die Reaktion der Fans ließ nicht lange auf sich warten. „Not Like Us“ stieg unmittelbar nach dem Urteil am 9. Oktober 2025 wieder in die Apple Music Top 100 ein und erreichte Platz 47 in den USA. Auf Spotify verzeichnete der Track am selben Tag über 1,2 Millionen Streams. Die virale Dynamik zeigt, wie stark Musik und öffentliche Wahrnehmung miteinander verwoben sind – besonders wenn juristische Entscheidungen die Debatte befeuern.
UMG begrüßte die Entscheidung und sprach von einem Sieg für die kreative Freiheit. Drake hingegen kündigte Berufung an und will das Urteil nicht akzeptieren. Der Fall zeigt, wie komplex die Grenzen zwischen künstlerischem Ausdruck und Persönlichkeitsrechten im digitalen Zeitalter geworden sind – und wie ein einziger Track zum Symbol eines kulturellen Machtkampfs werden kann.
„Not Like Us“ war bereits 2024 einer der meistgestreamten Songs weltweit und wurde bei den Grammy Awards ausgezeichnet. Nun schreibt er erneut Geschichte – als musikalischer und juristischer Wendepunkt im Rap-Game.| mit Ki
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