Ein Richter hat die Mehrheit der Klagen gegen P. Diddy, die von Rodney Jones, einem ehemaligen Musikproduzenten, der ihn der sexuellen Nötigung beschuldigt, erhoben wurden, abgewiesen.

Fünf der neun Ansprüche, darunter RICO-Ansprüche, Ansprüche wegen Zufügung von seelischem Leid und Ansprüche wegen Vertragsbruchs, wurden abgewiesen. Zudem wurde eine Klage nach dem Trafficking Victims Protection Act gegen Diddys Firma Combs Global abgewiesen.
Der Richter wies dabei auch auf die unzureichenden juristischen Unterlagen von Rodney Jones‘ Anwalt hin. Obwohl fünf Klagen abgewiesen wurden, wurden die schwerwiegenden Vorwürfe der sexuellen Nötigung gegen Diddy nicht abgewiesen. Der Fall wird weitergehen und es bleibt abzuwarten, ob die verbleibenden Klagen jemals vor Gericht landen werden. Rodney Jones‘ Anwalt zeigt sich trotzdem optimistisch und freut sich auf die weitere Entwicklung des Verfahrens.|mit KI
Kommentar hinterlassen