Sean „P. Diddy“ Combs muss weiterhin hinter Gittern bleiben. Ein US-Bundesrichter hat seinen jüngsten Antrag auf Freilassung gegen Kaution abgelehnt – und das nur wenige Wochen vor der Urteilsverkündung im laufenden Bundesprozess wegen Verstößen gegen das sogenannte „Mann Act“.

Der Musikmogul war im Juli in zwei Punkten schuldig gesprochen worden: Er soll Frauen und männliche Sexarbeiter zu sogenannten „Freak-Off“-Partys durch die USA transportiert haben, was als Förderung von Prostitution gewertet wurde. Von schwerwiegenderen Vorwürfen wie Sexhandel und Erpressung wurde er freigesprochen.
Diddys Anwälte hatten eine Kaution in Höhe von 50 Millionen Dollar angeboten und argumentierten, ihr Mandant sei kein Risiko für die Öffentlichkeit und leide unter unmenschlichen Bedingungen im Metropolitan Detention Center in Brooklyn. Dort soll es laut Verteidigung zu regelmäßigen Lockdowns und unhygienischen Zuständen kommen – inklusive verdorbenem Essen.
Doch Richter Arun Subramanian zeigte sich unbeeindruckt. In seiner Entscheidung betonte er, dass die vorliegenden Beweise zu Gewalt, Zwang und Missachtung der Rechtsstaatlichkeit eine Freilassung ausschließen. Auch Diddys Vergangenheit mit häuslicher Gewalt spielte eine Rolle – unter anderem wurde ein Video gezeigt, in dem er seine Ex-Freundin Cassie Ventura körperlich attackiert.
Die Urteilsverkündung ist für den 3. Oktober 2025 angesetzt. Pro Anklagepunkt drohen dem 55-jährigen Unternehmer bis zu zehn Jahre Haft. Seine Verteidigung strebt weiterhin eine Neuverhandlung an und bezeichnet die Verurteilung als „historisch unverhältnismäßig“.
Ob Diddy tatsächlich begnadigt wird – wie zuletzt von Ex-Präsident Donald Trump angedeutet – bleibt abzuwarten. Bis dahin heißt es für den Rap-Mogul: warten hinter Gittern. | mit KI
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