P. Diddy feiert juristischen Sieg gegen Sara Rivers – Klage größtenteils abgewiesen

Sean „Diddy“ Combs hat einen bedeutenden Erfolg vor Gericht errungen: In einem Verfahren vor einem US-Bundesgericht wurden 20 von 21 Anklagepunkten der ehemaligen „Making The Band“-Teilnehmerin Sara Rivers gegen den Musikmogul abgewiesen. Die Entscheidung markiert einen weiteren juristischen Triumph für P. Diddy, der sich in den letzten Monaten mehrfach gegen schwerwiegende Vorwürfe verteidigen musste.

Angeklagter P. Diddy im Gerichtssaal (KI-Bild)

Die Klage von Rivers, die ursprünglich auf 60 Millionen US-Dollar Schadensersatz abzielte, umfasste Anschuldigungen wie sexuelle Belästigung, Körperverletzung, Erpressung, Zwangsarbeit und falsche Inhaftierung. Viele dieser Vorwürfe bezogen sich auf ihre Zeit bei der Reality-Show „Making The Band 2“, wo sie laut eigenen Aussagen unter unmenschlichen Bedingungen leben und arbeiten musste. Besonders berüchtigt ist der sogenannte „Cheesecake“-Vorfall, bei dem sie und andere Mitglieder der Gruppe „Da Band“ kilometerweit laufen mussten, um Diddy Kuchen zu besorgen.

Rivers behauptete zudem, sie sei gezwungen worden, mit männlichen Kollegen in einem offenen Schlafbereich zu leben, obwohl sie verheiratet war, und sei von Diddy sexuell bedrängt worden. Auch habe er sie öffentlich gedemütigt und sich einen Großteil der Einnahmen des Projekts einverleibt.

Der zuständige Richter wies die meisten dieser Punkte „mit Vorurteil“ ab – das bedeutet, sie können nicht erneut eingereicht werden. Lediglich ein Punkt bleibt vorerst bestehen: Ein Vorwurf im Zusammenhang mit dem New Yorker Gesetz zum Schutz vor geschlechtlich motivierter Gewalt. Die Entscheidung darüber hängt von einem noch ausstehenden Urteil eines Berufungsgerichts ab.

Diddys Anwälte begrüßten die Entscheidung und bezeichneten die Vorwürfe als „völlig haltlos“. Auch in anderen Verfahren konnte der Rapper zuletzt juristische Erfolge verbuchen – unter anderem gegen April Lampros, die ihn der Vergewaltigung beschuldigt hatte.

Sara Rivers’ Anwältin Ariel Mitchell kündigte an, die Entscheidung anzufechten und weitere rechtliche Schritte gegen Diddy zu prüfen. Doch für den Hip-Hop-Mogul bedeutet das Urteil zunächst eine deutliche Entlastung – und möglicherweise das Ende eines weiteren langwierigen Rechtsstreits. | mit KI

Über Jörg Wachsmuth 2667 Artikel
Jörg Wachsmuth gehört zu den beiden Gründern von rap2soul. Er ist Chefredakteur des Portals. Wachsmuth gehörte zur OffAir-Crew von Kiss FM Berlin, war von 1994 bis 2005 Moderator und Redakteur bei Radio Jam FM und später als Moderator von Radio BHeins in Potsdam (2015 - 2018). Aktuell ist er Chef und Morgenmoderator bei PELI ONE - Dein neues Urban Music Radio. Der ausgebildete PR-Berater und Journalist ist auch Mitglied der Jury 25 "Soul, R&B und Hip Hop" beim Preis der deutschen Schallplattenkritik e.V.

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