P. Diddy lässt alle Anklagepunkte des FBI abweisen

P. Diddy hat Dokumente eingereicht, in denen er die Anklagepunkte des FBI gegen ihn abweisen lässt. Er behauptet, dass das FBI versucht, ihn aufgrund seiner Hautfarbe zu Fall zu bringen, und dass das gegen ihn verwendete Gesetz, der Mann Act, seit seiner Gründung rassistisch ist.

P Diddy (Foto: Promo)

Das Gesetz wurde bereits verwendet, um andere schwarze Männer wie Chuck Berry und Jack Johnson zu verfolgen. Diddy stellt fest, dass kein Weißer jemals aufgrund dieses Gesetzes strafrechtlich verfolgt wurde. Das FBI wirft Diddy vor, männliche Sexarbeiter für seine „Freak-Off“ Partys angeheuert zu haben, aber Diddy argumentiert, dass dies in der amerikanischen Kultur weit verbreitet und akzeptiert ist. Er behauptet, dass der Begleitservice, mit dem er in Verbindung gebracht wird, ein legales Unternehmen ist. Diddy’s Anwälte sagen, dass die Staatsanwaltschaft ihren Fall hauptsächlich auf Behauptungen aufgebaut hat, dass Diddy und seine Freundinnen gelegentlich einen männlichen Begleiter in ihre sexuelle Beziehung einbezogen haben. | mit KI

Über Jörg Wachsmuth 1574 Artikel
Jörg Wachsmuth gehört zu den beiden Gründern von rap2soul. Er ist Chefredakteur des Portals. Wachsmuth gehörte zur OffAir-Crew von Kiss FM Berlin, war von 1994 bis 2005 Moderator und Redakteur bei Radio Jam FM und später als Moderator von Radio BHeins in Potsdam (2015 - 2018). Aktuell ist er Chef und Morgenmoderator bei PELI ONE - Dein neues Urban Music Radio. Der ausgebildete PR-Berater und Journalist ist auch Mitglied der Jury 25 "Soul, R&B und Hip Hop" beim Preis der deutschen Schallplattenkritik e.V.

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