In einer Berufung vor dem US Court of Appeals for the Second Circuit in New York hat R. Kelly seinen Rechtsstreit in Bezug auf seine Verurteilung wegen Sexhandels verloren. Die Berufung richtete sich gegen die unzureichende Beweislage, die angeblich unzulässige Auswahl der Geschworenen und die Unwirksamkeit des Anwalts bei der Befragung der potenziellen Geschworenen. Das Berufungsgericht bestätigte jedoch das Urteil der Vorinstanz.

Eine interessante Anmerkung zu dieser Entscheidung betrifft die Entschädigungszahlung von R. Kelly an ein weibliches Opfer für Herpes-Medikamente. Richter Richard J. Sullivan stimmte Kellys Argument zu, dass die Staatsanwaltschaft die Kosten für diese Medikamente überhöht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte verlangt, dass Kelly den teuren Markenartikel Valtrex für den Rest seines Lebens in einem Vorrat kaufen solle. Der Preis für einen 30-Tage-Vorrat des Markenprodukts beträgt rund 421,29 Dollar, während das generische Valacyclovir-Medikament nur etwa 15,31 Dollar für denselben Zeitraum kostet. Dadurch ergab sich eine erhebliche Differenz in den möglichen Kosten, wobei R. Kelly behauptet, dass das generische Medikament über die gesamte Lebensdauer des Opfers nur etwa 9.829,09 Dollar kosten würde.
Der Richter stellte fest, dass die Vorinstanz einen Fehler gemacht hatte, indem sie die Kosten für die teuren Herpes-Medikamente des Opfers auf der Grundlage des Markenprodukts Valtrex festlegte, anstatt den Preis des kostengünstigeren Generikums zu berücksichtigen. Infolgedessen könnte es zu einer Überarbeitung der Entscheidung kommen, um die Entschädigungssumme angemessen anzupassen.
Trotz der Niederlage in der Berufung wird das endgültige Urteil von R. Kellys Verurteilung wegen Sexhandels nicht aufgehoben. Es bleibt abzuwarten, ob R. Kelly weitere rechtliche Schritte unternehmen wird oder wie das Gericht auf die Angelegenheit mit den Herpes-Medikamenten reagieren wird. | mit Ki
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