Mariah Carey gewinnt Copyright-Klage – und die Kläger müssen zahlen

Mariah Carey hat einen deutlichen juristischen Sieg errungen: Eine US-Bundesrichterin hat die 20‑Millionen-Dollar-Klage gegen ihren Welthit „All I Want for Christmas Is You“ abgewiesen – und den Klägern sogar auferlegt, Careys Anwaltskosten zu übernehmen. Damit endet ein jahrelanger Streit, der immer wieder zur Weihnachtszeit Schlagzeilen machte. Die Entscheidung sorgt international für Aufmerksamkeit, von Rolling Stone bis Reuters.

Mariah Carey – Here For It All (Cover)
Mariah Carey – Here For It All (Cover)

Geklagt hatten Country-Sänger Vince Vance (bürgerlich Andy Stone) und Co-Autor Troy Powers, die behaupteten, Careys 1994er Klassiker sei ein „Derivat“ ihres eigenen Songs gleichen Titels aus dem Jahr 1989. Sie warfen Carey vor, Melodie, Rhythmus, Harmonik und lyrische Motive übernommen zu haben. Doch Richterin Mónica Ramírez Almadani wies die Vorwürfe klar zurück: Die beiden Songs teilten lediglich „gewöhnliche Weihnachtslied-Klischees“, die in unzähligen Holiday-Songs vorkommen.

Laut Gericht seien die Werke nicht annähernd ähnlich genug, um eine Urheberrechtsverletzung zu begründen. Ein hinzugezogener Musikologe bestätigte, dass die Songs strukturell und melodisch deutlich voneinander abweichen. Besonders scharf kritisierte die Richterin das Verhalten der Kläger: Ihre Eingaben hätten „unnötige Verzögerungen“ verursacht und „unnötige Kosten“ produziert – weshalb sie nun Careys Rechtskosten tragen müssen.

Die Klage war bereits der zweite Versuch von Vance, Carey zu verklagen. Schon 2022 hatte er eine ähnliche Klage eingereicht, diese jedoch ohne Begründung zurückgezogen. Auch diesmal konnte er nicht belegen, dass Carey oder Co-Autor Walter Afanasieff jemals Zugang zu seinem Song hatten. Die Behauptung, der Titel sei 1993 „umfangreich im Radio gelaufen“ und daher zwangsläufig bekannt gewesen, überzeugte das Gericht nicht.

Careys Song ist längst ein globales Phänomen: Seit 2019 erreicht er jedes Jahr Platz 1 der Billboard Hot 100 und bricht regelmäßig Streaming-Rekorde. Dass der Hit nun auch juristisch unangreifbar bleibt, stärkt ihren Status als unangefochtene „Queen of Christmas“ – auch wenn sie den Titel nie offiziell trademarken durfte.

Für Mariah Carey endet damit ein langwieriger Rechtsstreit – und für die Kläger wird es teuer. Weihnachten bleibt also weiterhin Mariah-Saison.|mit KI

Über Jörg Wachsmuth 2961 Artikel
Jörg Wachsmuth gehört zu den beiden Gründern von rap2soul. Er ist Chefredakteur des Portals. Wachsmuth gehörte zur OffAir-Crew von Kiss FM Berlin, war von 1994 bis 2005 Moderator und Redakteur bei Radio Jam FM und später als Moderator von Radio BHeins in Potsdam (2015 - 2018). Aktuell ist er Chef und Morgenmoderator bei PELI ONE - Dein neues Urban Music Radio. Der ausgebildete PR-Berater und Journalist ist auch Mitglied der Jury 25 "Soul, R&B und Hip Hop" beim Preis der deutschen Schallplattenkritik e.V.

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