P. Diddy juristischer Teilsieg

P. Diddy hat einen juristischen Sieg errungen, da eine Klage gegen ihn fallen gelassen wurde, nachdem die Anklägerin es versäumt hatte, ihre Identität preiszugeben.

P Diddy (Foto: Promo)
P Diddy (Foto: Promo)

Die Klage wurde im Southern District von New York eingereicht und behauptete, dass Diddy sie 1995 auf einer Party sexuell belästigt habe. Der Richter wies den Fall ab, da die Klägerin die Klage nicht unter ihrem wahren Namen eingereicht hatte. In einer Erklärung feierte Diddys Anwaltsteam den Sieg und betonte, dass weitere Klagen gegen ihn vor Gericht keinen Bestand haben werden. Dies ist bereits der zweite Fall, der gegen Diddy abgewiesen wurde. Der Sieg kommt kurz nachdem Diddy mit einer anderen Klage konfrontiert wurde, in der er beschuldigt wird, einen männlichen Fotografen sexuell genötigt zu haben. Diddy hat die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, dass er niemals jemanden sexuell angegriffen habe, weder Mann noch Frau, weder Erwachsene noch Minderjährige. | mit KI

Über Jörg Wachsmuth 1777 Artikel
Jörg Wachsmuth gehört zu den beiden Gründern von rap2soul. Er ist Chefredakteur des Portals. Wachsmuth gehörte zur OffAir-Crew von Kiss FM Berlin, war von 1994 bis 2005 Moderator und Redakteur bei Radio Jam FM und später als Moderator von Radio BHeins in Potsdam (2015 - 2018). Aktuell ist er Chef und Morgenmoderator bei PELI ONE - Dein neues Urban Music Radio. Der ausgebildete PR-Berater und Journalist ist auch Mitglied der Jury 25 "Soul, R&B und Hip Hop" beim Preis der deutschen Schallplattenkritik e.V.

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